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Schreiben des Gewerbeaufsichtsamts zum Sicherheitskonzept
Schreiben des Gewerbeaufsichtsamts zum Sicherheitskonzept der Schwarz Logistik (© Schwarz Logistik)
30. November 2020

Covid-19 Sicherheitskonzept

Zum Schutz vor einer Ansteckung und Verbreitung von Covid-19 hat die Schwarz Logistik GmbH ein Sicherheitskonzept entwickelt und umgesetzt. Das Konzept wurde im Herbst 2020 vom Gewerbeaufsichtsamt der Regierung von Mittelfranken geprüft und für sehr gut befunden. 

Als Nachweis und zur Information für unsere Kund*innen und Partner hat uns das Gewerbeaufsichtsamt dabei das folgende Schreiben zur Verfügung gestellt:
Schreiben des Gewerbeaufsichtsamts

Unsere Schutzmaßnahmen umfassen u.a.:

Zum Schutz unserer Mitarbeiter und Besucher sowie zur Aufrechterhaltung unseres Geschäftsbetriebs gelten u.a. folgende Regelungen, die laufend an die aktuelle Entwicklung angepasst werden:

Grundsätzliche Regeln gegen das Ansteckungsrisiko:

  • Hände regelmäßig waschen und desinfizieren, nicht ins Gesicht fassen
  • Abstand halten
  • Kein Händeschütteln / Körperkontakt
  • Nicht anniesen oder anhusten
  • Lüftung alle 20 Minuten
  • Menschenansammlungen meiden
  • Allen Mitarbeitern werden Masken und Handschuhe zur Verfügung gestellt
  • Tägliche gründliche Reinigung des gesamten Betriebsgebäudes (inklusive Arbeitsplätze, Fahrerraum, Lager …)
  • Schulung und Information der Mitarbeiter alle 14 Tage


Allgemeines Verhalten für alle Mitarbeiter:

  • Maskenpflicht für alle (auch für Fahrer) sowohl im Büro als auch im Lager 
  • Desinfektionsstationen auf allen Toiletten und im Großraumbüro
  • Abstände im Büro: Mindestabstand zwischen 2 Arbeitsplätzen 2 Meter, getrennt durch Glaswände
  • Gebrauchsgegenstände nicht verleihen (personenbezogene Benutzung oder Desinfektion)
  • Desinfektion vor Betreten der Küche, Essen mit nur 2 Personen und dem erforderlichen Mindestabstand
  • Kontakt zum Fahrertresen durch Glaswand
  • Aufenthaltsraum der Fahrer nur mit 2 Personen und Maskenpflicht


Hygienemaßnahmen für betriebsfremde Personen: 

  • Anmeldung durch Klingeln im Eingangsbereich
  • Vor Betreten des Gebäudes (kameraüberwacht) schriftliche Dokumentation der Personalien fremder Besucher
  • Einlass nach erfolgter Handdesinfektion und Ausfüllen der Selbstauskunft
  • Einhalten des Mindestabstands am Tresen
  • Maximal 2 Personen an der Anmeldung
  • Nach dem Aufenthalt an der Anmeldung Händedesinfektion
  • Einmalhandschuhe werden zur Verfügung gestellt
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